OilFox - AGBs & Nutzungsbedingungen
AGBs und Nutzungsbedingungen für die Balzer GmbH & Co. KG OilFox App
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Balzer GmbH & Co. KG
(Stand: Februar 2018)
1. Allgemeines
Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für alle auch künftig zwischen dem Besteller und der Firma Balzer GmbH & Co. KG, geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren und die Erbringung sonstiger Leistungen in der jeweils geltenden Fassung. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferungsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an und diesen widersprechen wir hiermit ausdrücklich, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung und zwar für jedes einzelne Geschäft zugestimmt.
2. Angebot
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und stets unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit sie schriftlich bestätigt werden oder ihnen durch Lieferung der Ware nachgekommen wird.
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich vereinbaren.
(3) Der Besteller ist an die Bestellung (Vertragsangebot) für einen Zeitraum von einer Woche nach Eingang der Bestellung bei uns gebunden, es sei denn, dass der Besteller eine andere Bindungsfrist ausdrücklich bestimmt.
(4) Auskünfte, Empfehlungen und Ratschläge unserer Mitarbeiter binden uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung.
(5) Inhalte der vereinbarten Spezifikation und ein etwa ausdrücklich vereinbarter Verwendungszweck begründen keine Garantie; die Übernahme einer Garantie bedarf ausdrücklich der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
3. Lieferung, Leistungsort, Gefahrübergang, Verpackungsmaterial
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Lieferzeiten und –Fristen stets unverbindlich. Insbesondere steht die Einhaltung der Lieferzeit unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung.
(2) Zu Teillieferungen bzw. -Leistungen sind wir berechtigt, sofern dies für den Besteller nicht unzumutbar ist. Bei Streckengeschäften gelten Liefertermine als eingehalten, wenn die Ware den Lieferanten so rechtzeitig verlässt, dass bei regelmäßiger Transportzeit die Lieferung termingerecht beim Empfänger eintrifft.
(3) Das Abladen ist - auch bei „Lieferung, frachtfrei“ - nach Andienung der Ware sofort sachgemäß durch den Besteller zu besorgen. Wartezeiten werden gesondert berechnet. Soweit unsere Mitarbeiter (z. B. Fahrer) beim Abladen bzw. Einlagern behilflich sind ohne dass wir uns hierzu vertraglich verpflichtet sind, handeln diese auf das Risiko des Bestellers und nicht als unsere Erfüllungsgehilfen.
(4) Leistungsort ist - auch bei Lieferung frei Lieferanschrift/Bestimmungsort usw. - die unsere jeweilige Verladestelle.
(5) Die Gefahr geht gegenüber Unternehmern spätestens mit der Auslieferung zur Verladung in das Transportmittel, bei Selbstabholung mit der Bereitstellung zur Verladung auf den Besteller über.
(6) Lieferungen frei Baustelle / frei Lager, bedeutet Anlieferung ohne Abladen, befahrbare Anfuhrstraße vorausgesetzt. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen. Die hierfür entstehenden Kosten werden gesondert berechnet.
4. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt (z. B. öffentliche Unruhen u. ä.) unverschuldete Betriebsstörungen (z. B. Streik, Aussperrung usw.) und alle sonstigen von uns nicht zu vertretenden Umstände (wie fehlerhafte oder verzögerte Selbstbelieferung, Ausfall des Vorlieferanten, Verkehrsstörungen usw.) berechtigen uns, im Umfang und für die Dauer der Behinderung die Lieferung ganz oder teilweise einzustellen oder aufzuschieben. Wir sind in solchen Fällen berechtigt, mit entsprechender Verzögerung einschließlich angemessener Vorbereitungszeit zu liefern.
5. Zahlungsbedingungen
(1) Der Kaufpreis ist bei Lieferung fällig. Die Gewährung eines Zahlungszieles bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Nach Ablauf einer Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung gerät der Besteller, der kein Verbraucher ist, gemäß § 286 II Nr. 1 BGB in Verzug, ohne dass es einer Mahnung durch uns bedarf.
(2) Soweit keine anderslautende Tilgungsbestimmung des Bestellers vorliegt, sind Zahlungen zunächst auf unsere jeweils älteren Forderungen anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
(3) Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber entgegengenommen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Wechsel- bzw. Scheckbetrag einem unserer Konten endgültig gut-geschrieben ist.
(4) Die Aufrechnung des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Wir sind berechtigt mit sämtlichen Forderungen aufzurechnen, die uns gegenüber dem Besteller zustehen.
(5) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(6) Die Abtretung von Forderungen bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. § 354 a HGB bleibt unberührt.
6. Zahlungsverzug, Vermögensverfall
Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. gegenüber Verbrauchern und 9 Prozent-punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. gemäß § 247 BGB gegenüber einem Unternehmer in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt unbenommen.
7. Eigentumsvorbehalt, Sicherheiten
(1) Gegenüber Nichtkaufleuten gilt, dass wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vorbehalten (Vorbehaltsware). Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind dem Besteller nicht gestattet, solange wir Eigentümer sind.
(2) Gegenüber Kaufleuten als Vertragspartnern gilt, dass wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vorbehalten. Dies gilt auch für künftige und bedingte Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zustehen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn wir dem Besteller erfolglos eine angemessene Frist gesetzt haben, es sei denn, die Fristsetzung ist nach dem Gesetz entbehrlich. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
(3) Der Besteller, der Kaufmann ist, hat unsere Vorbehaltsware gesondert zu lagern oder deutlich zu kennzeichnen. Er ist verpflichtet die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, und Diebstahlsschäden zum Neuwert zu versichern. Weiter-veräußerung, Verbrauch, Verarbeitung, Verbindung und Vermischung dürfen nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr und nur solange erfolgen, wie der Besteller seine Zahlungs-verpflichtungen einhält. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind nicht gestattet.
(4) Wird unsere Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt oder verbunden, so überträgt uns der Besteller zur Sicherung unserer Forderungen schon jetzt anteilig (Rechnungswert) sein (Mit-) Eigentum an der neu entstandenen Sache (Sicherungseigentum) mit der gleichzeitigen Vereinbarung, dass er diese Sache unentgeltlich für uns verwahrt. Alle Forderungen aus Weiterveräußerung, Verbrauch, Verarbeitung, Verbindung und Vermischung unserer Vorbehaltsware oder des an die Stelle der Vorbehaltsware tretenden Sicherungseigentums tritt der Besteller in Höhe unserer Forderungen schon jetzt an uns ab. Wir nehmen hiermit die Abtretungen an.
(5) Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
(6) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, vorausgesetzt dass er sich das Eigentum vorbehält und selbst nicht im Zahlungsverzug ist, er tritt uns jedoch bereits jetzt zur Sicherung der Vorbehaltsware alle Forderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist.
(7) Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die von uns erworbenen Forderungen gegen Dritte einzeln nachzuweisen und den Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zugeben mit der Aufforderung, nur an uns zu zahlen. Wir sind jederzeit berechtigt, die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und selbst die Einziehung der Forderungen vorzunehmen. Der Besteller ist zu einer anderweitigen Abtretung nicht befugt. Er ist berechtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, bis er seine Zahlungsverpflichtungen auch Dritten gegenüber erfüllt. Von Pfändungen und anderweitigem Zugriff Dritter, durch welche unsere Sachen oder Rechte betroffen wurden, hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen und den Dritten auf unsere Rechte hinzuweisen.
8. Annahmeverzug, Warenrücknahme
(1) Wenn der Besteller nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Ware nicht annimmt oder die Annahme verweigert oder eine ihm obliegende wesentliche, vergleichbare Mitwirkungspflicht schuldhaft verletzt, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder/und Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe des Absatzes 2 zu verlangen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags und weitergehende Ansprüche insbesondere der Ersatz von Mehraufwendungen bleiben vorbehalten.
(2) Als Schadensersatz statt der Leistung bei Annahmeverzug berechnen wir 15 % des Bestellpreises ohne Abzüge, sofern der Besteller nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.
(3) Bei freiwilliger Rücknahme der von uns gelieferten Ware haben wir Anspruch auf vollen Ausgleich für infolge des Vertragsabschlusses getätigte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten. Der Anspruch auf Schadenersatz nach Abs. 2 bleibt hiervon unberührt.
9. Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
(1) Bei Auftreten von Mängeln hat der Besteller uns Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Hierzu gehören insbesondere die Gewährung einer Untersuchungsmöglichkeit, sowie einer angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung. Im Übrigen gelten gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die nachfolgenden Absätze 2, 3 und 4 gelten nicht für Verbraucher.
(2) Ist der Besteller Unternehmer, hat er die Ware und ihre Verpackung unverzüglich bei der Anlieferung/Abholung und vor einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung auf etwaige Mängel zu untersuchen. Er hat alle offensichtlichen Mängel unverzüglich nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verbrauch, Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung anzuzeigen. Versteckte Mängel sind von Unternehmern unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Kommt der Besteller den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, gilt die Ware als genehmigt.
(3) Der Besteller hat keine Ansprüche nach § 445a BGB, sofern keiner der Verträge in der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf ist, wenn also der Endabnehmer kein Verbraucher ist.
(4) Soweit sich aus § 478 nichts anderes ergibt, beschränken sich die Mängelgewährleistungsansprüche des Bestellers auf Nacherfüllung und Minderung. Hinsichtlich der Nacherfüllung gilt, dass wir diese gem. § 475 Abs. 4 Satz 2 BGB verweigern können, soweit die Höhe der Aufwendungen für die Nacherfüllung unverhältnismäßig ist. Eine solche Unverhältnismäßigkeit wird vermutet, wenn die Höhe der Aufwendungen den Wert der Kaufsache im mangelfreien Zustand um mindestens 150 Prozent übersteigt.
(5) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Bestellers gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
(6) Wir haften jedoch stets nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, oder auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.
(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
10. Gerichtsstand, Erfüllungsort
(1) Ist der Besteller Unternehmer, ist Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist aus-geschlossen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort für Leistungen, Lieferungen und Zahlungen.
11. Datenschutz
Sämtliche Personen- und Vertragsdaten (u.a. Adresse, Telefonnummmer, Personen-standsdaten) aus diesem Vertrag und den mit diesem Vertrag zusammenhängenden Verträgen und Vereinbarungen werden zur Erfüllung und Abwicklung der Verträge und Vereinbarungen von uns erhoben, verarbeitet, übermittelt und genutzt. Der Besteller ist darauf hingewiesen worden, dass die im Rahmen der vorstehend genannten Zwecke erhobenen persönlichen Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden. Der Besteller ist zudem darauf hingewiesen worden, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten auf freiwilliger Basis erfolgt. Der Besteller erklärt ausdrücklich seine Einwilligung zur vorbeschriebenen Verwendung seiner personenbezogenen Daten und Vertragsdaten. Der Besteller ist ferner darauf hingewiesen worden, dass er seine Einwilligungserklärung jederzeit widerrufen kann. Im Fall des Widerrufs werden mit dem Zugang der Widerrufserklärung sämtliche Daten des Bestellers bei uns gelöscht. Wir können daher für den Fall des Widerrufs nicht mehr gewährleisten, dass das vertragliche Vorhaben ordnungsgemäß und rechtzeitig fertig gestellt wird.
12. Streitbeilegungsverfahren
(1) Hinweise zum EU- Streitbeilegungsverfahren
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglicher Verpflichtungen aus Online-Verträgen geschaffen (OS-Plattform). Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und haben uns entschieden, daran nicht teilzunehmen. Sie können die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
(2) Wir nehmen ferner nicht am Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreit-beilegungsverfahrensgesetz teil.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Bedingungen zwischen dem Besteller und uns nicht Vertragsbestandteil geworden, unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der Verkaufsbedingungen im Übrigen nicht berührt.
14. Schufa- und Creditreform-Klausel:
Zusammenarbeit mit der Schufa Holding AG, Kormoranstr. 5, 65201 Wiesbaden / der Creditreform Hain KG, Ludwig-Richter-Straße 11, 35332 Gießen.
Die Balzer GmbH & Co. KG arbeitet im Falle einer Belieferung auf Kreditbasis im Vorfeld mit den oben genannten Kreditauskunfteien zusammen. Diese Zusammen-arbeit beinhaltet zum einen das Einholen von Auskünften bezüglich der Kreditwürdigkeit. Hierzu werden die Daten des für sie angelegten Kundenkontos übermittelt. Die erfragten Auskünfte werden von den Auskunfteien nur dann als Ergebniswert zur Verfügung gestellt, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt wird. Darüberhinausgehende Daten werden nicht bekannt gegeben. Die oben genannten Auskunfteien speichern die Daten, um den ihr angeschlossenen Kreditinstituten, Kreditkartenunternehmen, Leasinggesellschaften, Einzelhandelsunternehmen einschließlich des Versandhandels und sonstigen Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben, Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden geben zu können. An Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen und der Schufa oder Creditreform vertraglich angeschlossen sind, können zum Zwecke der Schuldenermittlung Adressdaten übermittelt werden. Die Schufa oder Creditreform übermittelt nur objektive Daten ohne Angabe des Kreditgebers: subjektive Werturteile. Persönliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind in Schufa- bzw. Creditreform-Auskünften nicht enthalten.
Zum anderen beinhaltet die Zusammenarbeit die Weitergabe von Daten aufgrund von nicht vertragsmäßiger Abwicklung (z.B.: Kündigung des Kundenkontos, Zwangsvoll-streckungsmaßnahmen). Diese Weitergabe erfolgt durch die Balzer GmbH & Co. KG an die Auskunfteien zum Zweck der Einstufung der Kreditwürdigkeit der betroffenen Person. Die Verarbeitung erfolgt aufgrund eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO). Dieses liegt vor, wenn eine Belieferung auf Kreditbasis gewünscht ist. Bei Vorliegen negativer Bonitätsmerkmale kann die Balzer GmbH & Co. KG Vor-kasse bzw. Sicherheitsleistungen verlangen.
Im Rahmen der Stammdatenpflege geben wir folgende Daten innerhalb der Firmen-gruppe weiter: Kundennummer, Namen, Adresse und Kontaktdaten. Dies geschieht im Rahmen des sogenannten „kleinen Konzernprivilegs“ aus dem Erwägungsgrund 48 der DS-GVO, also basierend auf einem berechtigten Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit f DS-GVO. Das Interesse besteht in der Datenpflege, insbesondere in der Vermeidung von Dubletten. Wir erfüllen mit diesem Vorgehen die Datenintegritätsvorgabe aus Art. 5 Abs. 1 lit c DS-GVO. Durch diese Verarbeitung entstehen folgende Rechte für Sie als betroffene Person: Recht auf Auskunft (alle Auskünfte dieses Hinweises können Sie jederzeit auch erfragen), Recht auf Löschung der Daten (es sei denn, es stehen Fristen dem entgegen), Recht auf Vergessenwerden (sind Daten übermittelt worden, müssen wir den Empfänger zur Löschung auffordern), Recht auf Datenübertragbarkeit (wenn Sie es wünschen, müssen wir die Daten an einen Dritten maschinenlesbar übertragen), Recht auf Berichtigung der Datenkategorie, Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitungstätigkeit, Recht auf Berichtigung falls die Daten fehlerhaft sind und das Recht zur Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Zur Wahrung Ihrer Rechte und um die rechtlich einwandfreie Verarbeitung sicherzustellen, haben wir einen externen Datenschutzbeauftragten benannt. Dieses sind die Kontaktdaten: Henning Welz, gds Mittelhessen mbH, datenschutz@gdsm.de
Nutzungsbedingungen für die Balzer GmbH & Co.KG OilFox App
Nutzungsvertrag
Zur Nutzung des von Ihnen gekauften und erhaltenen OilFox-Gerätes können Sie sich der Service-Funktion bedienen, die Ihnen unabhängig vom Aufenthaltsort eine Füllstandanzeige Ihres Tanks ermöglicht, einen Überblick über die Heizölpreisentwicklung der vergangenen Monate erlaubt und auch Nachbestellungen möglich macht.
Vor Nutzung dieser erweiterten Funktionsmöglichkeit stimmen Sie bitte unseren Datenschutzbestimmungen zu.
Als registriertem Nutzer unserer App übermitteln wir Ihnen individualisierte Informationen über Ihren Heizölverbrauch, Ihre Heizölbevorratung, aktuelle Marktpreise, sinnvolle Beschaffungszeitpunkte und individualisierte Angebote zur Wärmeversorgung. Die Übermittlung dieser Informationen erfolgt per Bildschirmanzeige auf dem mobilen Gerät, auf dem die App ausgeführt wird, per E-Mail an die von Ihnen mitgeteilte E-Mail-Adresse und per Nachricht oder Push-Benachrichtigung an die von Ihnen mitgeteilte Mobilfunknummer.
Mit dem Kaufabschluss des Produktes: „C.F. Möscheid OilFox – digitaler Füllstandsmesser“ mit der Artikel-Nummer: „3007144“ erklären Sie sich mit dem folgend erläuterten Nutzungsabonnement sowie den damit verbundenen Bedingungen und Fristen einverstanden.
Erläuterung zum Nutzungsabonnement:
Das Nutzungsabonnement beginnt mit dem Tag der erstmaligen Registrierung des Ihnen zugewiesenen C.F. Möscheid OilFox, nachdem Sie den Kaufabschluss getätigt haben und somit ein Vertragsschluss zustande gekommen ist.
Das Nutzungsabonnement läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Frist von sechs (6) Kalendermonaten zum Vertragsjahresende schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist allerdings frühestens mit Wirkung zum Ende des dritten (3.) Vertragsjahres (31.12.) nach Beginn der Leistungserbringung möglich. Dies entspricht einer Mindestvertragslaufzeit bis zum Ende des dritten Vertragsjahres.
Sofern das Abonnement nicht zu den genannten Bedingungen- & Fristen gekündigt wurde, verlängert sich dieses automatisch um ein weiteres Jahr. Wenn Sie dieses kündigen wollen, beachten Sie bitte unsere Hinweise zu den Kündigungsbedingungen- & Fristen.
Beispiel:
Nach dem Kaufabschluss und dem damit zustande gekommen Kaufvertrag zwischen Ihnen und der Balzer GmbH & Co. KG, werden Sie und Ihr zugewiesenes OilFox-Messgerät am 30.11.2021 von uns als Händler registriert –> frühestes Vertragsende = 31.12.2024
Kosten:
Ab dem Folgemonat des Kaufabschlusses, wird eine Nutzungspauschale berechnet. Diese ergibt sich aus den verbleibenden Restmonaten im ersten Vertragsjahr. Die Kosten der Nutzungspauschale belaufen sich auf monatlich 2,49 €.
Die Rechnungsstellung für das erste Vertragsjahr erfolgt durch eine einmalige Abrechnung ab dem Folgemonat nach Aktivierung des OilFox bis zum Abrechnungsstichtag 31.12. des laufenden Kalenderjahres.
Ab dem Beginn des Folgejahres, werden jährlich insgesamt 29,88 € als Nutzungspauschale für das Abonnement in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich zum 30.06.. Eine monatliche Rechnungsstellung wird ausgeschlossen.
Beispiel: Sie kaufen den C.F. Möscheid OilFox am 12.04.2022:
In diesem Fall ist das Abonnement für Sie bis zum 30.04.2022 kostenfrei.
Im ersten Vertragsjahr werden Ihnen im Mai 2022 insgesamt 19,92 € Nutzungsgebühr bis Jahresende (8 Monate x 2,49 €) in Rechnung gestellt.
Ab dem Folgejahr erfolgt dann eine jährliche Abrechnung in Höhe von 29,88 € (12 x 2,49 €) zum Abrechnungsstichtag 30.06. des jeweiligen Kalenderjahres.
Haftung:
Eine Haftung für die ermittelten Messwerte ist ausgeschlossen, da es sich aufgrund der jeweiligen anlagenbedingten, bautechnischen Besonderheiten und temperaturbedingter Kompensationsvariablen nur um ermittelte Näherungswerte handeln kann. Daraus folgt, dass nach Heizölanlieferungen für deren Abrechnung allein die geeichten Geräte des Tankwagens Grundlage sind.
Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass ihn die Nutzung des OilFox- Gerätes in Verbindung mit der App nicht von seinen allgemeinen Betreiberpflichten entbindet, nach denen er unter anderem verpflichtet ist, den Ölstand in regelmäßigen Abständen manuell zu kontrollieren.
Während der Laufzeit des Vertrages sind wir bestrebt, die Informationen der OilFox-App jederzeit zur Verfügung zu stellen. Technische Probleme, geplante Wartungsfenster oder Störungen durch externe Dritte können die Verfügbarkeit und den Informationsinhalt jedoch beeinträchtigen. Für solche Fälle können wir keine Haftung übernehmen.
Allgemeine Nutzungsbedingungen der Balzer GmbH & Co. KG OilFox-App
1. Anwendungsbereich
Die Nutzung der von der Balzer GmbH & Co. KG, Bahnhofsstraße 25, 35108, Allendorf (Eder) angebotenen mobilen Balzer GmbH & Co. KG OilFox-App („App“) richtet sich nach diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Die Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer während der Einrichtung der App angezeigt und sie können jederzeit im Internet eingesehen werden unter www.cfmoescheid.com/nutzungsbedingungen-oilfox
2. Nutzungsrechte an der App
Die App ist urheberrechtlich geschützt. Balzer GmbH & Co. KG räumt dem Nutzer ein nicht-ausschließliches, nicht-unterlizenzierbares und nicht-übertragbares Recht ein, die App zu nutzen. Die App darf vom Nutzer ohne Zustimmung von Balzer GmbH & Co. KG nicht an Dritte vertrieben, vermietet oder in sonstiger Weise Dritten überlassen werden. Dem Nutzer wird insbesondere kein Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung oder zu einer sonstigen Verwertung der App eingeräumt.
3. Änderung dieser Nutzungsbedingungen
3.1 Balzer GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern, falls dies aufgrund der Weiterentwicklung der App erforderlich wird oder weil neue Funktionen eingeführt werden. Nicht hiervon umfasst sind Klauseln, die die vertraglichen Hauptleistungspflichten der Parteien betreffen; diese können nicht wie im Rahmen dieser Klausel beschrieben geändert werden.
3.2 Balzer GmbH & Co. KG wird dem Nutzer die geänderten Nutzungsbedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform bekannt geben, insbesondere zum Beispiel durch eine E-Mail an die vom Nutzer mitgeteilte E-Mail-Adresse, und wird auf die Neuregelungen sowie das Datum des geplanten Inkrafttretens gesondert hinweisen. Zugleich wird Balzer GmbH & Co. KG dem Nutzer eine angemessene, mindestens sechs Wochen lange Frist einräumen, um die auf diesen Nutzungsbedingungen basierenden Vertragsverhältnisse mit Balzer GmbH & Co. KG fristlos zu kündigen, falls der Nutzer mit den geänderten Nutzungsbedingungen nicht einverstanden ist. In diesem Fall ist zu beachten, dass die Beendigung des Nutzungsvertrages nicht den Kauf des OilFox-Messgerätes berührt, dieses jedoch durch das beendete Vertragsverhältnis dann nicht mehr nutzbar ist.
3.3 Erfolgt innerhalb der vorgenannten Frist keine Kündigung, so gelten mit Ablauf der Frist die geänderten Bedingungen. Das Kündigungsrecht ist schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) auszuüben. Balzer GmbH & Co. KG wird den Nutzer bei Bekanntgabe der geänderten Nutzungsbedingungen auf sein Kündigungsrecht, die hierfür geltende Frist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen.
4. Kündigungsfristen- und Bedingungen
4.1 Die allgemein gültige Kündigungsfrist für das Abonnement bzw. den Nutzungsvertrag des C.F. Möscheid OilFox beträgt 6 Monate. Das heißt, dass Sie diesen spätestens am 30.06., zum 31.12. eines Kalenderjahres vor der automatischen Vertragsverlängerung kündigen müssen. Sofern Sie nicht die genannten Bedingungen und Fristen einhalten, verlängert sich der Vertrag (Nutzungsabonnement) um ein weiteres Jahr.
4.2 Die Kündigung muss unter der Einhaltung der genannten Fristen und Bedingungen in jedem Fall schriftlich- oder in Textform (E-Mail) erfolgen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf der Vertragslaufzeit keine Datenübermittlung mehr stattfinden kann und somit das von Ihnen erworbene Messgerät nicht mehr funktionsfähig ist.
5. Schlussbestimmungen
5.1 Balzer GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, die hinter der App stehende Infrastruktur einzustellen; dies jedoch nicht vor Ablauf von drei Jahren, nachdem der Nutzer sich registriert hat. Balzer GmbH & Co. KG benachrichtigt den Nutzer über eine solche Einstellung per E-Mail an die Adresse, die der Nutzer zuvor angegeben hat.
5.2 Diese Nutzungsbedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
5.3 Falls eine Regelung des Vertrags oder dieser Nutzungsbedingungen unwirksam ist, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
5.4 An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil.