Entsorgungshinweise
Batteriehinweis
Hinweise zur Batterieentsorgung:
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten,
sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.
Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, entweder auf eigene
Kosten an uns zurücksenden oder unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Alternativ
können Sie die Batterien an den örtlichen Sammelstellen abgeben.
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet, damit die Batterien
wied eraufbereitet oder fachgerecht entsorgt werden können.
Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder
Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe, wie z.B. Eisen, Zink, Mangan
oder Nickel und können verwertet werden.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden
darf.
Bei Batterien, die eine bestimmte Masse an Blei, Cadmium oder Quecksilber enthalten, wird durch die
nachfolgenden Zusätze unter dem Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne auf die jeweiligen Schadstoffe
hingewiesen:
- Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
- Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
- Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Informationen zu den enthaltenen Kosten gemäß Artikel 56 Absatz 4 EU-Batterieverordnung (Verordnung 2023/154)
finden Sie bei der Initiative „Batterie-Zurück“
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise
Entsorgungs-Symbole
Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!
Elektro- und Elektronikaltgeräte, die mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne (siehe unten) gekennzeichnet sind, dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, solche Altgeräte einer gesonderten Verwertung zuzuführen. Dies kann durch Rückgabe bei öffentlichen Sammelstellen oder bei den zur Rücknahme gesetzlich verpflichteten Händlern geschehen.