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Entsorgungshinweise






Batteriehinweis


Hinweise zur Batterieentsorgung:

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.

Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, entweder auf eigene Kosten an uns zurücksenden oder unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Alternativ können Sie die Batterien an den örtlichen Sammelstellen abgeben.

Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet, damit die Batterien wied eraufbereitet oder fachgerecht entsorgt werden können.

Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe, wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden.

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Bei Batterien, die eine bestimmte Masse an Blei, Cadmium oder Quecksilber enthalten, wird durch die nachfolgenden Zusätze unter dem Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne auf die jeweiligen Schadstoffe hingewiesen:

  • Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
  • Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
  • Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber

Informationen zu den enthaltenen Kosten gemäß Artikel 56 Absatz 4 EU-Batterieverordnung (Verordnung 2023/154) finden Sie bei der Initiative „Batterie-Zurück

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise

Entsorgungs-Symbole

Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!


Elektro- und Elektronikaltgeräte, die mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne (siehe unten) gekennzeichnet sind, dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, solche Altgeräte einer gesonderten Verwertung zuzuführen. Dies kann durch Rückgabe bei öffentlichen Sammelstellen oder bei den zur Rücknahme gesetzlich verpflichteten Händlern geschehen.